Dieser Beitrag fasst allgemeine Informationen zur Rentenreform 2026 zusammen und ist keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Es wird keine bestimmte Entscheidung empfohlen. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem persönlichen Fall wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater.
Viele der Regeln, die 2026 gelten, sind unspektakulär formuliert und tauchen erst dann auf, wenn ein Rentenbescheid oder eine Lohnabrechnung im Briefkasten liegt. Genau deshalb gehen sie an einem Teil der Betroffenen zunächst vorbei. Der folgende Überblick zeigt, welche Punkte sich konkret geändert haben, ab wann sie greifen und für wen sie eine Rolle spielen. Alle Zahlen und Termine sind mit offiziellen Quellen belegt, die am Ende der Seite verlinkt sind.
Aktivrente 2026: bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht bis zu 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag wird automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.
Der steuerfreie Hinzuverdienst gilt allerdings nicht für jede Tätigkeit. Ausgenommen sind insbesondere:
- Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungen
- selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten
- Beamtenpensionen und über die Altersgrenze hinaus aktive Beamte
Wichtig ist zudem: Die regulären Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen. Steuerfrei ist der Hinzuverdienst bis zur genannten Grenze, beitragsfrei ist er nicht. Neu ist außerdem, dass das frühere Anschlussverbot entfällt: Rentnerinnen und Rentner können wieder befristet bei ihrem früheren Arbeitgeber tätig werden, ohne dass dafür ein besonderer Sachgrund vorliegen muss.

Rentenerhöhung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Rente
Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Anpassung am 5. März 2026 bestätigt, das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen und der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 zugestimmt. Der aktuelle Rentenwert steigt dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Rentnerinnen und Rentner müssen dafür nichts tun, die Erhöhung wird automatisch berechnet.
Was das konkret bedeutet, zeigen einige Rechenbeispiele auf Basis der aktuellen Bruttorente:
| Bruttorente bisher | Erhöhung (4,24 %) | Neue Bruttorente |
|---|---|---|
| 1.200 Euro | + 50,88 Euro | 1.250,88 Euro |
| 1.500 Euro | + 63,60 Euro | 1.563,60 Euro |
| 1.800 Euro | + 76,32 Euro | 1.876,32 Euro |
Die Werte sind gerundet und dienen nur der Veranschaulichung. Maßgeblich bleibt der individuelle Rentenbescheid. Die Anpassung gilt für Altersrenten ebenso wie für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Besteuerung für Neurentner: Was 2026 gilt
Wer 2026 erstmals in Rente geht, muss 84 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Dieser Freibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt anschließend grundsätzlich unverändert. Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sind davon nicht betroffen, ihr bisheriger Freibetrag bleibt bestehen.
Ob überhaupt Steuern anfallen, hängt vom Grundfreibetrag ab. Er liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, entsteht eine Steuerpflicht. Viele Rentnerinnen und Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente bleiben darunter, ein pauschales Urteil ist hier aber nicht möglich.
Auf Betriebsrenten bleibt 2026 ein Freibetrag von 197,75 Euro im Monat bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße (3.955 Euro monatlich im Jahr 2026). Erst der Teil der Betriebsrente oberhalb dieses Freibetrags wird für die Krankenversicherung herangezogen. Zu beachten: Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht.
Mütterrente III: mehr Anerkennung für Kindererziehung ab 2027
Die Mütterrente III ist bereits beschlossen: Der Bundestag hat das Gesetz am 5. Dezember 2025 verabschiedet, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. In Kraft tritt die Regelung zum 1. Januar 2027. Sie erkennt für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine längere Kindererziehungszeit an und bringt einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten je Kind. Damit werden auch für diese Kinder rechnerisch drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt.
Aus technischen Gründen wird die Auszahlung voraussichtlich erst 2028 beginnen, dann aber rückwirkend ab Januar 2027. Betroffen sind nach Angaben des Gesetzgebers rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Wen die Rentenreform 2026 betrifft
Nicht jede Regel gilt für jede Person. Der folgende Überblick hilft, die eigene Situation einzuordnen:
Betrifft vor allem der Besteuerungsanteil von 84 Prozent sowie die Rentenerhöhung ab Juli.
Profitieren von der Erhöhung um 4,24 Prozent; der bisherige Steuerfreibetrag bleibt unverändert.
Für sie ist der Aktivrenten-Freibetrag von bis zu 2.000 Euro im Monat relevant.
Betrifft der Krankenkassen-Freibetrag von 197,75 Euro im Monat auf die Betriebsrente.
Für sie ist die Mütterrente III ab 2027 mit 0,5 zusätzlichen Entgeltpunkten je Kind wichtig.
Für sie lohnt der Blick auf Freibeträge und die Aktivrente bei der weiteren Planung.

Betrifft mich das? Ein kurzer Selbst-Check
Rechtsstand und Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Nicht alle geplanten Vorhaben sind bereits verabschiedet. Die folgende Übersicht trennt beschlossene Regeln von noch laufenden Verfahren:
Beschlossen
Aktivrente, Rentenerhöhung um 4,24 Prozent, stabilisiertes Rentenniveau sowie die Mütterrente III (wirksam ab 2027).
Im Verfahren Gesetzentwurf
Das geplante Altersvorsorgedepot befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren und ist nicht abschließend beschlossen. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
Quellen und weiterführende Informationen
Alle Angaben auf dieser Seite lassen sich über offizielle Stellen nachvollziehen:
Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent.
deutsche-rentenversicherung.de → Rentenanpassung 2026Bestätigung der Rentenanpassung durch das Bundeskabinett.
deutsche-rentenversicherung.de → KabinettsbeschlussSteueranteil für Neurentner liegt 2026 bei 84 Prozent.
deutsche-rentenversicherung.de → Steueranteil NeurentnerAktivrente: Steuerbonus für Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze.
deutsche-rentenversicherung.de → FAQ AktivrenteFAQ zur Mütterrente III und den Kindererziehungszeiten.
deutsche-rentenversicherung.de → Mütterrente IIIGesetzentwurf zur neuen Aktivrente.
bundesfinanzministerium.de → AktivrenteMindestlohn und allgemeine Informationen zu den Rechengrößen.
bmas.de → MindestlohnErhalten Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Übersicht zur Rentenreform 2026
Beantworten Sie vier kurze Fragen. Wir senden Ihnen anschließend eine Zusammenfassung der für Sie relevanten Änderungen per E-Mail. Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich.
Diese Seite stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Es werden keine Anlageempfehlungen gegeben. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation sind die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine steuerberatende Person zuständig. Stand der Informationen: 1. Juli 2026.
